
Nach den AGB der Banken ist die Bank während der Geschäftsverbindung mit einem Kunden unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen oder zur Verfügung zu halten, darf die Bank durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Kunden ausführen, wenn ihr......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geldverkehr-allgemeine-geschaeftsb
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